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Foto: © Adobe Stock

Auslobung des Peter Mauel - Stipendiums 2025/2026

Liebe Mitgliedsunternehmen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Fachkräftemangel betrifft uns alle gleichermaßen. In nahezu allen Branchen und Bereichen mangelt es an gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihr Handwerk beherrschen und über fundierte, branchenspezifische Fachkenntnisse verfügen.

Auch dem Vorstand des Unternehmerverbands Barnim e.V. ist diese Problematik sowie die immensen Herausforderungen bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte bewusst.

Ein solches Problem muss an der Wurzel angegangen werden: Junge Menschen auszubilden, ihnen Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, sie wertzuschätzen und durch finanzielle Anreize zu motivieren – das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir als Unternehmerverband Barnim e.V. aktiv unterstützen möchten.

Die nächste Generation auf diesem Weg zu kompetenten Fachkräften heranzubilden, ist der effektivste und nachhaltigste Ansatz, dem Fachkräftemangel Schritt für Schritt entgegenzuwirken.

Dies gelingt jedoch nur, wenn junge Menschen ihre Ausbildung mit Motivation und Ehrgeiz verfolgen.

Um hierfür einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, haben wir uns entschieden, auch im Ausbildungs- und Studienjahr 2025/2026 erneut das „Peter-Mauel-Stipendium“ auszuschreiben.

Unter allen eingehenden Bewerbungen werden vier Auszubildende / dual Studierende ausgewählt, die im kommenden Ausbildungs-/ Studienjahr ein monatliches Stipendium in Höhe von jeweils 100 € erhalten.

Bewerben können sich alle Auszubildenden und dual Studierenden unserer Mitgliedsunternehmen, die mindestens ein Ausbildungs- bzw. Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Bewerbung abläuft, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.

Wir hoffen, mit diesem Angebot unsere Mitgliedsunternehmen in der Fachkräftegewinnung und -bindung wirkungsvoll zu unterstützen.

Bei Fragen zum Peter-Mauel-Stipendium stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Peter Mauel zur Person

 

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Unternehmerverbands Barnim e.V.

Foto: © Adobe Stock

Jungunternehmerstammtisch als Ableger des UV-Barnim e.V. - Erstes Treffen

Ein freundliches „Hallo“

an alle Jungunternehmer/-innen, Gründer, Startup-Enthusiasten und auch diejenigen unter euch, die es noch werden wollen.

Wir, der Unternehmerverband Barnim e.V., möchten für euch eine neue und exklusive Plattform zum Netzwerken schaffen. Dafür suchen wir motivierte junge Leute, die entweder schon ein eigenes Unternehmen, Startup o.ä. gegründet haben, in den Startlöchern stehen, um ein solches Unternehmen zu gründen, demnächst zu übernehmen, oder einfach nur den festen Willen haben, mittelfristig Unternehmer zu werden. Für euch alle planen wir, einen „Jungunternehmerstammtisch“ als Ableger des Unternehmerverbandes Barnim e.V. ins Leben zu rufen.

Warum dieses neue Format?

Ganz einfach, weil wir erkannt haben, dass bestimmte Themen, die die jüngere Generation besonders interessieren oder die abseits der üblichen Mainstream-Fakten der „alten weißen Männer“ diskutiert werden sollten, in anderen Formaten oft zu kurz kommen. Wir haben dies verstanden und möchten jetzt den erforderlichen Rahmen für solche Gespräche bieten.

Wie und wo soll das Ganze stattfinden?

Wir laden euch zu einem ersten Treffen am 29. April um 18:00 Uhr in das Restaurant „La Gondola am Finowkanal“ nach Eberswalde ein. Es wird an diesem Abend keine feste Agenda und keinen strikten Zeitplan geben. Vielmehr dient der Abend dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir möchten euch unsere eigenen Ideen zu diesem Format vorstellen, einige Erwartungen darlegen und natürlich auch die möglichen Rahmenbedingungen skizzieren.

Wer sich jetzt fragt: „Wie alt ist jung bei euch und wessen Teilnahme ist erwünscht?“

Dem antworten wir: „Ihr solltet zwischen 18 und 35 Jahre alt sein und ein ehrliches Interesse am gemeinsamen, unternehmerischen Netzwerken mitbringen. Nach der Philosophie des Unternehmerverbandes Barnim e.V. sollte euer unternehmerisches Handeln darüber hinaus nicht dem Einzelhandel zugehörig sein.“

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann melde dich gerne über den Anmeldelink    https://eveeno.com/181346211  an und sei am 29. April herzlich willkommen!      

Die Getränke für den Abend übernehmen wir.

Vorstand

Unternehmerverband Barnim e.V.

UV-Barnim Vorstand verfasst Positionspapier
Foto: UV-Barnim e.V. / Lizenz / Adobe Stock

UV-Barnim Vorstand verfasst Positionspapier

Der Vorstand des Unternehmerverband Barnim hat ein Positionspapier verfasst.

Das Papier welches die unseres Erachtens aktuell dringlichsten Themen für die Barnimer Unternehmen und deren Mitarbeitende anspricht, wurde zudem an alle neu im Kreistag vertretenden Fraktionen versandt. Gleichzeitig wurden die dort jetzt agierenden und Verantwortung tragenden Funktionäre im Landkreis aufgefordert mit uns ins Gespräch zu gehen und jeweils Ihre Standpunkte zu den einzelnen Themen mit uns zu auszutauschen.

Wir wollen mit diesem Engagement eine frühzeitige und nachhaltige Kommunikation mit dem neu gewählten Kreistag schaffen und aufrechterhalten. Wir wünschen uns dabei einen Austausch auf Augenhöhe und mit Respekt und Verständnis für den jeweiligen Gegenüber.

Darüber hinaus ist geplant, die Ergebnisse unserer Gespräche in geeigneter Weise unseren Mitgliedern zu Kenntnis zu geben bzw. diese mit in den Austausch einzubeziehen. 

Vorstand UV-Barnim e.V.

 

 

 

Informationen zur "E-Rechnung"

Informationen zur "E-Rechnung"

Mitgliederinformation

Sehr geehrte Mitgliedsunternehmen,

sofern nicht schon geschehen, empfehlen wir Ihnen sich in nächster Zeit mit dem Thema „E-Rechnung“ zu beschäftigen. Dazu sollten betriebsinterne Prozesse aufgesetzt oder angepasst werden. Nachfolgend möchten wir einige Anregungen geben und verweisen Sie gern auf unsere Verbandsveranstaltung am 13.11.2024 um 18:00 Uhr im Ofenhaus Bernau, bei der wir einen Teil für dieses Thema reserviert haben.

Kontext

Die Einführung der E-Rechnung ist Bestandteil der ViDA-Initiative der EU-Kommission. Letztlich geht es darum, das Mehrwertsteuersystem in der EU zu digitalisieren und weiter zu vereinheitlichen. Das Ganze soll bis 2030 umgesetzt werden.

Der deutsche Gesetzgeber hat im Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 den ersten Schritt zur Umsetzung gemacht. Zunächst geht es darum, die Basis der Abrechnung im Geschäftsverkehr vom Papier auf ein digitales Format umzustellen.

Neue Begrifflichkeiten

E-Rechnung: Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Sonstige Rechnung: Eine sonstige Rechnung ist eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird.

Diese neuen Definitionen gelten bereits ab dem 01.01.2025, auch wenn die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung de facto erst später greift.

Empfänger oder Aussteller der Rechnung

Für die Beschäftigung mit dem Thema ist die Frage zentral, ob Sie sich in der Rolle des Rechnungsempfängers oder des Rechnungsausstellers befinden. Bitte beachten Sie das!

Empfänger

Ab 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen und zu archivieren.

Die neue gesetzliche Regelung enthält keine Vorgaben zum Übermittlungsweg von elektronischen Rechnungen. Für den Empfang einer elektronischen Rechnung wird daher nach aktuellem Stand auch ein E-Mail-Postfach ausreichen. Neben dem Versand per E-Mail kommen auch die Bereitstellung der Daten mittels elektronischer Schnittstelle oder ein Download über ein Kunden- bzw. Rechnungsportal in Betracht.

Kann ein Empfänger die E-Rechnung nicht empfangen oder verarbeiten, so hat er keinen Anspruch auf Ausstellung einer Papierrechnung. Eine Ausstellung aus Kulanzgründen bleibt aber innerhalb der nachfolgend dargestellten Fristen möglich.

Die E-Rechnung muss in ihrer ursprünglichen Form und unverändert aufbewahrt werden. Entscheidend ist, dass die Finanzverwaltung die E-Rechnung maschinell auswerten können muss.

Wenn eine E-Rechnung verpflichtend ausgestellt werden muss (Zeitplan siehe unten), berechtigt nur diese zum Abzug der Vorsteuer.

Aussteller

Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B).

Ausnahmen:

  • Leistungen an Privatpersonen (B2C)
  • Leistungen bis zur Kleinbetragsgrenze von 250 € und Fahrausweise
  • bestimmte umsatzsteuerfreie Leistungen
  • vorbehaltlich der Regelungen bei Bund und Ländern Leistungen an den hoheitlichen Bereich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (B2G)

keine Ausnahmen:

  • Umsätze nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
  • Umsätze von Kleinunternehmern
  • Rechnungsausstellung in Form einer Gutschrift
  • Umsätze, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen (Land- und Forstwirte), über Reiseleistungen und bei Anwendung der Differenzbesteuerung

Wie oben angedeutet, hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für den Zeitraum 2025 bis 2027 vorgesehen. Nachfolgend dazu eine Übersicht:

Im Übergangszeitraum soll der Vorsteuerabzug nicht allein deswegen versagt werden, weil die Rechnung im falschen Format ausgestellt wurde.

Voraussetzung: Der Rechnungsempfänger konnte davon ausgehen, dass der Rechnungsaussteller die Übergangsregelung in Anspruch nehmen konnte.

Quelle: IHK München

Ausblick

Die Entwicklung geht nach Einschätzung von Experten dahin, dass Rechnungen über kurz oder lang nicht mehr per Mail ausgetauscht werden. Vielmehr werden sich E-Rechnungsplattformen etablieren. Im Moment ist allerdings noch offen, ob die Finanzverwaltung eine zentrale Plattform einrichten wird oder ob dazu kommerzielle Anbieter aktiv werden. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weiterführende Informationen

  • IHK München: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/elektronische-rechnungen/
  • GJP Steuerberater: https://gjp-steuerberater.de/e-rechnung/

Unternehmerverband Barnim e.V.

Inhalte: GJP Graupner/Jecov/Partner Steuerberater

Hier das Informationsschreiben inkl. Grafiken noch einmal als pdF Dokument.

Sport verbindet - 18. Eberswalder Stadtlauf am 15.09.2024

Der Sport verbindet, man trifft sich, man motiviert sich und man tut etwas für sich und seine Gesundheit.

Unser Verband unterstützt den Eberswalder Stadtlauf schon seit vielen Jahren finanziell und organisatorisch. Frei nach dem Motto

"Raus aus dem Anzug - rein in die Laufsachen"

rufen wir auch in diesem Jahr wieder - als Sprachrohr der Partner für Gesundheit - alle Unternehmer:innen und natürlich deren Mitarbeitende dazu auf, sich zum Lauf anzumelden. Neben den schlagenden Vorteilen des gemeinsamen Laufens und der Wellness für die Gesundheit, leistet jeder Teilnehmer noch ein großen Beitrag zur Förderung sozialer Projekte in der Stadt.

Mehr Informationen zum Eberswalder Stadtlauf, zu den Strecken und Projekten können direkt auf der Website des Eberswalder Stadtlaufes abgerufen werden.

18. Eberswalder Stadtlauf – Stadtlaufsonntag: 15.09.2024 (eberswalder-stadtlauf.de)

Daher nicht lange überlegen ... anmelden !!

Mit besten Grüßen

 

Vorstand UV-Barnim e.V.

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Kontakt

Unternehmerverband Barnim e.V.
Biesenthaler Straße 71
16227 Eberswalde

Ihr Ansprechpartner für den Verband ist der Geschäftsführer des Unternehmerverbandes:

Sven Rathmann UVB Ansprechpartner

Herr Sven Rathmann
Tel.: 03334/2005101
Mobil: 0171/6914853
E-Mail: info@uv-barnim.de

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