Veränderungen des Vertragsrechtes aufgrund der Corona-Krise

 für Verbraucher und Kleinstunternehmer bis zu 9 Mitarbeitern

Sehr geehrte Mitglieder des Unternehmerverband Barnim,

der Gesetzgeber hat im Hinblick auf die Corona-Krise sehr schnell reagiert. Er hat ein neues Leistungsverweigerungsrecht und eine neue Kündigungsschutzregelung geschaffen.
Der neue Artikel 240 EGBGB ist am 01.04.2020 in Kraft getreten und beschreibt Veränderungen des Vertragsrechtes aufgrund der Corona-Krise für Verbraucher und Kleinstunternehmer bis zu 9 Mitarbeitern.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten hier zusammengetragen.

Mit besten Grüßen

Der Vorstand

Foto: © Labitzki Fotografie