Härtefallfond
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Sehr geehrte Mitglieder des Unternehmerverband Barnim,

gern möchten wir Sie noch einmal auf den „Härtefallfond“ des Landkreises Barnim aufmerksam machen.

Der Fond bietet Vereinen, Solo-Selbständigen sowie kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten auf Grundlage der Richtlinie zum „Corona-Härtefallfonds des Landkreises Barnim“ Hilfeleistungen in Form von finanziellen Zuschüssen. Die Zuschüssen werden dem Antragsteller gewährt, wenn durch die Folgen der Corona-Pandemie ein besonderer Härtefall vorliegt und eine existenziell bedrohliche Lage eingetreten ist.

Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind unter Verwendung des Antragsformulars (siehe unten) bis zum 31. Juli 2021 an den Landkreis Barnim, Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung, Am Markt 1, 16225 Eberswalde zu richten.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/corona-haertefallfonds.html

Der Landkreis Barnim bietet darüber hinaus auch individuelle Beratungen zu Fragen rund um den Härtefallfond an. Ihr Ansprechpartner hier ist

Herr Andreas Sittig
Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung
Strukturentwicklung
Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Telefon: 03334 214 1835
Telefax: 03334 214 2835
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Mit besten Grüßen
Vorstand UV-Barnim e.V.