Sehr geehrte Mitglieder des UV-Barnim,

vereinbarungsgemäß hat uns der Geschäftsführer der Kreiswerke Barnim GmbH, Herr Christian Mehnert, über den aktuellen Sachstand zur Thematik der Abfallgebührenbescheide für Gewerbekunden für das Jahr 2022 in Kenntnis gesetzt. Diese Information leiten wir Ihnen hiermit gerne weiter. Nachdem der Verbandsvorstand und Kreiswerke mehrfach telefonisch Kontakt hatten, hatte Herr Mehnert zuletzt auch schon auf der Mitgliederversammlung des Unternehmerverbandes am vergangenen Mittwoch, 11. Mai 2022 zum aktuellen Stand informiert. Herr Mehnert weist in seinen Ausführungen explizit darauf hin, dass seine Sachstandsmitteilung an dieser Stelle aus dem Blickwinkel der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) als Dienstleister für den Landkreis erfolgt. Die Hoheit über die Satzung über die Abfallgebühren liegt beim Landkreis Barnim. Gleichwohl setze er sich im Interesse aller Beteiligten ausdrücklich für eine konsensuale Lösung ein. Aktuell sind die BDG gemeinsam mit dem Landkreis Barnim dabei, die eingegangenen Widersprüche der Gewerbekunden auszuwerten. Hierzu werden gegebenenfalls noch einmal ergänzende Informationen von den Gewerbekunden eingeholt. Ziel der BDG ist es, nach der Einzelfallbetrachtung des konkreten Widerspruchs dann Rückschlüsse auf die gesamte Branche zu ziehen, um Anpassungen in der Bemessungsgrundlage oder dem Einwohnergleichwert zu erreichen. Beide Faktoren können im Ergebnis des Prozesses nur durch Beschluss im Kreistag geändert werden. Um eine konkrete und tiefgründige Bearbeitung der Widersprüche zu ermöglichen, har die BDG gemeinsam mit dem Landkreis entschieden, die Einzüge von Gewerbekunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben (SEPA-Lastschriftmandat), nicht zu nutzen, sondern die diesbezüglichen Einzüge der fälligen Gebühren erst vorzunehmen, wenn Klarheit über die Berechnung der Abfallgebühren besteht. Persönlich wird sich Christian Mehnert dafür einsetzen, dass die Bearbeitung schnellstmöglich, bestenfalls bis Ende Mai 2022, abgeschlossen werden kann, sodass spätestens zur Mitte des Jahres auf allen Seiten Klarheit besteht. Die notwendige Entscheidung des Kreistages zur Anpassung der Bemessungsgrundlage bzw. des Einwohnergleichwertes wird dann voraussichtlich frühestens im September 2022 erfolgen können. Der Geschäftsführer der Kreiswerke und hier insbesondere in Verantwortung für die BDG hat zugesagt, uns weiter persönlich über die Sach- und Rechtslage und den laufenden Stand der Dinge zu informieren. Bezüglich des Fortgangs bietet er an, selbstständig in angemessenem Abstand auf uns zukommen und zwischenzeitlich aufkommende Fragen persönlich zu beantworten. Selbstverständlich werden wir eingehende Informationen und Erkenntnisse zeitnah an Sie weiter reichen.

Mit besten Grüßen Vorstand UV-Barnim e.V.