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Praktikumswoche der WITO Barnim GmbH geht in 2. Runde

Sehr geehrte Mitglieder de UV-Barnim,

nachfolgende Informationen zum Projekt  „Praktikumswoche – WITO Barnim GmbH“ geben wir Ihnen hiermit gerne weiter zur Kenntnis.

Basisinformationen zur Praktikumswoche finden Sie hier:  Fachkräftesicherung (wirtschaft-barnim.de)

Beste Grüße

Vorstand

Unternehmerverband Barnim e.V.

____________________________________________________________________________________________________________________

NACHTRAG VOM 20.03.2023 !!!!!!

Da nicht alle an der Infoveranstaltung für Multiplikatoren der Praktikumswoche teilnehmen konnten, hier noch einmal der Link zur Anmeldung zum Verteiler:

https://praktikumswoche.io/partner-formular

Erste Dokumente finden Sie unter folgendem Link: www.praktikumswoche.de/cloud/barnim

Herzliche Grüße
Daniela Wegener

Tel. 03334 59235
WITO Wirtschafts- und Tourismusentwicklungsgesellschaft mbH des Landkreises Barnim
Gerichtsstand: Frankfurt/Oder HRB Nr. 2938
Geschäftsführer: Bernd Skudelny
Aufsichtsratsvorsitzender: Holger Lampe
Alfred-Nobel-Straße 1, 16225 Eberswalde
www.wito-barnim.de


Um Nachwuchs für Ihren Fachkräftebedarf zu sichern, legen Ihnen unser Projekt
" Barnimer Praktikumswoche" ans Herz. Eine Vorregistrierung können Unternehmer
und Schüler innerhalb von 5 Minuten vornehmen Vormerken hier >>>

Freikarten für SIEBENKLANG in Bernau

Exklusiv für Mitglieder des Unternehmerverband Barnim e.V. können wir in diesem Jahr wieder einige Freikarten für die 17. Musikfestspiele SIEBENKLANG in Bernau zur Verfügung stellen.

Die Musikreihe SIEBENKLANG läuft vom 04.03.2023 bis (aktuell) 04.06.2023

Bei Interesse an Karten senden Sie bitte eine E-Mail Nachricht mit Angabe von Veranstaltungstag/Uhrzeit/Interpret an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Soweit die gewünschten Karten verfügbar sind, erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Die Kartenübergabe wird im Nachgang individuell abgestimmt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass je Antragsteller nur max. 2 Karten abgegeben werden können.

Weiter Infos zu den Veranstaltungsreihen - insbesondere das Programm finden Sie unter nachfolgendem Link:

http://www.siebenklang.de/

Satzungsänderung zur Abfallgebührenordnung beschlossen

Satzungsänderung zur Abfallgebührenordnung beschlossen

Jetzt ist es beschlossene Sache. Der Barnimer Kreistag hat in seiner letzten Sitzung am  07. Dezember 2022 die 1. Satzungsänderung zur Abfallgebührenordnung des LK Barnim beschlossen.

Lange Zeit war die neue Gebührenordnung – gültig ab 01.01.2022 - zur Abrechnung der Abfallgebühren im Landkreis Barnim von den Unternehmen kritisiert worden. Unter den Kritikern von Anfang an mit dabei auch der Unternehmerverband Barnim e.V. In der Folge berichteten wir über zahlreiche Gesprächsrunden mit den Verantwortlichen im Landkreis, über Zwischenergebnisse, und Rechtfertigungsgründe von Seiten der Behörde.

Im September 2022 wurde dann bekannt, dass eine 1. Änderung zur Gebührensatzung fix und fertig auf dem Tisch lag, leider nur wieder ohne echten Einbezug der regionalen Unternehmen und Unternehmerverbände.  Was folgte waren wiederum zahlreiche Gespräche mit dem Landkreis Barnim und eine entsprechende schriftliche Stellungnahme, die von den Verbänden BMH und UV-Barnim gemeinsam initiiert wurde. Maßgebliche Kritik der Verbände auch an dieser 1. Satzungsänderung war der nicht vorhandene Einbezug der Unternehmen, welche zum Teil enorme finanzielle Mehrbelastungen durch die Gebührenanpassung stemmen sollten. Bei der vorgelegten Änderung wurde eher nach dem Gießkannenprinzip verfahren und einige Einwohnergleichwerte um durchschnittlich 30 % nach unten, also zum Vorteil für die Abfallverursacher, korrigiert. Das ist insoweit eine gute Nachricht und wurde als diese so auch vom Landkreis Barnim verkauft.    

Die im September 2022 vorgestellte Satzungsänderung spiegelte jetzt auch den Beschlussgegenstand am 07.12.2022 im Kreistag wieder und tritt ab 01.01.2023 in Kraft. Für 2022 gilt mithin noch die aktuelle Abfallgebührensatzung, welche im Januar 2022 in Kraft getreten war. Der Beschluss soll nunmehr als formeller Verwaltungsakt und damit als Verwaltungsvorschrift anerkannt werden.   

Der Druck der Unternehmerverbände konnte in Folge aber dennoch Erfolge zu Tage fördern. So wurde im Landkreis eine Möglichkeit zur aktiven Müllberatung etabliert. Hierbei handelt es sich um eine Beratungsstelle bei den Kreiswerken Barnim, die besonders betroffene Unternehmen individuell berät und Alternativen zur gelebten Praxis offerieren kann. Mehrere Mitgliedunternehmen haben uns hier bereits zurück gemeldet, dass dieses Angebot durchweg positive Ergebnisse für das betroffene Unternehmen mit sich brachte.  

Wenn Sie Betroffener sind, nutzen Sie doch einfach dieses Angebot des Landkreises.

Gas- und Strompreisbremse - Erläuterungen

Gas- und Strompreisbremse - Erläuterungen

Übersicht über die Entlastungspakete des Staates im Rahmen der Energiepreiserhöhung

Sehr geehrte Mitglieder des Unternehmerverbandes Barnim, die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm. Die Bundesregierung hat daraufhin drei aufeinanderfolgende Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget nun knapp 300 Milliarden Euro.

Über den Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten selbst gedämpft. Die Preise werden damit für alle im Land (Haushalte, Unternehmen, Krankenhäuser, Kultureinrichtungen) pauschal begrenzt).

Dies alles wird hoffentlich in der Krise helfen.

Im Anhang geben wir Ihnen ein Erläuterungspapier an die Hand, welches durch die regionale IHK beauftragt wurde und jetzt verbreitet wird. Das Papier gibt umfänglich Auskunft über alle Maßnahmen des Staates zur Preisdämpfung, insbesondere zur jetzt kommenden Strom- und Gaspreisbremse.

Mit besten Grüßen

Vorstand UV- Barnim e.V. 

Satzungsänderung-Abfallgebühren

Satzungsänderung-Abfallgebühren-gemeinsamer Brief von BMH und UV-Barnim e.V. an Landrat verfasst

Sehr geehrte Mitglieder des UV Barnim,

wissentlich der für den 21. September 2022 geplanten Satzungsänderung  zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im LK Barnim haben Unternehmerverband Barnim und Barnimer Mittelstandshaus (BMH) einen gemeinsamen Brief an Landrat Daniel Kurt verfasst.

In diesem Brief wird der geschlossene Unmut über die Herangehensweise zur Festlegung der neuerlichen Satzungsinhalte mitgeteilt.

Mit besten Grüßen

Vorstand 

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Kontakt

Unternehmerverband Barnim e.V.
Biesenthaler Straße 71
16227 Eberswalde

Ihr Ansprechpartner für den Verband ist der Geschäftsführer des Unternehmerverbandes:

Sven Rathmann UVB Ansprechpartner

Herr Sven Rathmann
Tel.: 03334/2005101
Mobil: 0171/6914853
E-Mail: info@uv-barnim.de

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